Gutachten

Gutachten

Das Schadensgutachten analysiert den Befund und ermittelt die Ursachen, sachlich, unabhängig und unparteiisch. Es wird überall dort benötigt, wo Maßnahmen zur Schadenbeseitigung ergriffen werden müssen oder Fragen der Haftung zu klären sind. Es trägt auch dazu bei, fehlerhafte Sanierungsmaßnahmen zu vermeiden und Kosten zu benennen.

Gerichtsgutachten

Gerichte benötigen das Schadensgutachten als technische Hilfe zur Urteilsfindung in Bauprozessen jeglicher Art.  Gutachten werden für Amts-, Land- und Oberlandesgerichte erstellt.

Privatgutachten

Schadensgutachten werden angefordert durch Privatpersonen, wenn z.B. Gewährleistungsfristen zu verstreichen drohen, oder bei Uneinigkeiten zwischen Auftraggeber und Handwerker bezüglich (vermeintlicher oder tatsächlicher) fehlerhafter Leistung.

In diesem Zusammenhang sind vor allem folgende Themen von Interesse:

  • Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbefall
  • Wärmebrücken, Wärmeverluste, Raumklimamessungen
  • Ermittlung von Rissursachen in verschiedenen Baukonstruktionen
  • Beurteilung optischer Mängel
  • usw.

Schiedsgutachten

Erstattung von Schiedsgutachten im Rahmen von außergerichtlichen Streitbeilegungen im Auftrag der am Konflikt beteiligten Parteien.

Versicherungsgutachten

Durch Beauftragung von Versicherungsgesellschaften oder durch den Versicherungsnehmer.

u.a. zu folgenden Themen:

  • Sturmschäden
  • Hagelschäden
  • Leitungswasserschäden
  • Elementarschäden
  • Haftpflichtschäden

Beweissicherungen

Die Beweissicherung oder Bautenstands-Dokumentation dient zur Sicherung des baulichen Zustandes eines baulichen Objektes (Gebäude, Garage, Straße, Mauer etc.) bei projektierten Maßnahmen im Umfeld des Objektes. Zum Beispiel wenn auf dem Nachbargrundstück Gebäude errichtet und dabei die Umgebung erschüttert wird. Dabei soll gesichert sein, dass Veränderungen am Objekt eindeutig den äußeren Ursachen zugeordnet werden können.

Objektbegehung

Durchführung von Objektbegehungen

  1. vor Ablauf der Verjährungsfrist um bei einem Ortstermin noch vorhande Mängel bzw. Abweichungen von der Ausführung entsprechend den anerkannten Regeln der Technik festzustellen. Dabei wird ein Mängelprotokoll angefertigt und in diesem mit Hilfe der Zustandsbeschreibung und vor Ort aufgenommener Fotos die Zustände dokumentiert. Je nach Auftragsumfang können sich daraus Fragestellungen zur Sanierung und den dazu notwendigen Kosten ergeben.

vor Kauf einer Immobilie, um den Zustand des Gebäudes zu dokumentieren und /oder weitere Maßnahmen zu notwendigen Sanierungsmaßnahmen und der sich daraus ergebenden Kosten festzustellen.